Anmeldung und Bestellung von Behältern
Alle Restabfallbehälter müssen der DIN EN 840 entsprechen.
Abfallbehälter sind mit einem vom Landkreis zugelassenen Transponder zur elektronischern Erkennbarkeit (Identifikations-System) ausgerüstet. Die in Anspruch genommenen Behälterleerungen werden während des Entleerungsvorganges erfasst und an den Landkreis übermittelt. Dieser stellt die Entleerungen dem Grundstückseigentümer in Form eines Gebührenbescheides in Rechnung.
Anträge und Formulare finden Sie auf der Website des Landkreises Ostrprignitz-Ruppin.