Anschluss- und Benutzungszwang

Jeder Eigentümer eines im Gebiet des Landkreises Ostprignitz-Ruppin liegenden Grundstückes, auf dem Abfälle anfallen können, ist verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen (Anschlusszwang).

Nachzulesen auf der Website des Landkreises Ostprignitz-Ruppin unter § 4 der Abfallentsorgungssatzung.